Die HRMplus unterstützt Sie in Zusammenarbeit mit bexio im Rahmen der momentanen
Ausnahmesituation (COVID-19) bei der Anmeldung von entweder:
der Kurzarbeitsentschädigung (für KMU’s) oder
der Erwerbersatzentschädigung*
Gerne unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei der monatlich wiederkehrenden Abrechnung,
während der Dauer der Kurzarbeit/Erwerbsentschädigung.
Konditionen:
Pauschal CHF 59.- für die Voranmeldung der Kurzarbeitsentschädigung oder die Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung (exkl. MwSt.)
Monatlich wiederkehrende Unterstützung (während max. 6 Monate) pro Mal (Monat) CHF 59.- (exkl. MwSt.)
Wollen Sie von diesem temporären Angebot Gebrauch machen?
Bitte halten Sie folgende Angaben/Informationen bereit:
SVA Abrechnungsnummer der Betriebsstätte (Sie finden diese Nummer entweder auf der Lohndeklaration,
den Rechnungen oder der Anmeldebestätigung der SVA)
Ihre AHV Nummer (für die Erwerbsersatzentschädigung)
IBAN-Nummer (für die Erwerbsersatzentschädigung oder Abrechnung der Kurzarbeit)
*Anspruch auf die Erwerbsentschädigung
können für folgende Personengruppen gestellt werden:
Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung
der Kinder nicht mehr gewährleistet ist;
Personen, die wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen;
Selbstständigerwerbende, die einen Erwerbsausfall wegen einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbots erleiden;
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, deren Engagements wegen den Massnahmen zur Bekämpfung
des Coronavirus annulliert wurden oder die einen eigenen Anlass absagen mussten.